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Staatsverschuldung – volkswirtschaftlich erforderlich oder unsozial?

Über die Sinnhaftigkeit der Staatverschuldung gehen die Meinungen weit auseinander. Der Autor dieses Beitrages setzt sich kritisch mit den Thesen der Befürworter auseinander und erklärt, weshalb die Staatsverschuldung nur vorübergehend - zur Überwindung von Krisen oder Außergewöhnlichen Belastungen - akzeptabel ist.

Zukunftsinvestitionen und ihre Finanzierung

Seit Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts wird von allen Parteien und auch von der Wirtschaftswissenschaft die Meinung vertreten, dass es gerecht sei, Zukunftsinvestitionen mit Krediten zu finanzieren. Weil die kommenden Generationen von diesen Investitionen ebenfalls profitieren, sei es ganz in Ordnung, dass sie sich mit der Rückzahlung der Kredite an der Finanzierung beteiligen (müssen).

Was verstehen wir unter Zukunftsinvestitionen? Hier werden gewöhnlich Schulen, Straßen, Ausbau des Schienennetzes und die Erhaltung und der Ausbau aller Infrastruktureinrichtungen genannt. Sie könnten, nach der gängigen Meinung, mit Krediten finanziert werden. Bis zur gesetzlichen Verankerung der „Schuldenbremse“ durften sogar alle Investitionen mit Krediten finanziert werden, also auch z.B. neue Computeranlagen, Fahrzeuge usw., sofern die Neuverschuldung nicht höher lag als 3 % des BIP (Mastricht-Kriterium), aber auch diese Limitierungen wurden manchmal überschritten.
Warum benennen wir nur Investitionen des Staates als Zukunftsinvestitionen? Die Investitionen der Unternehmen, z.B. in die Entwicklung neuer Technologien, sind doch auch Zukunftsinvestitionen. Sie nützen den kommenden Generationen vielleicht sogar mehr als eine neue Straße. Und die aller wichtigsten Zukunftsinvestitionen, nämlich die Geburt und die Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern werden nur selten als solche gewertet.

Wie war das in der Vergangenheit?

In der jüngeren Geschichte war es meistens so, dass sich die Staaten in Kriegszeiten stark verschuldeten, diese Schulden danach aber wieder abgebaut wurden, oder es kam zu starken Inflationen, wie z.B. in Frankreich, oder zu Währungsreformen, wie in Deutschland nach den beiden verlorenen Weltkriegen. Dass sich die Staaten auch in Friedenszeiten über Jahrzehnte hinweg permanent verschuldeten, war in der jüngeren Vergangenheit nicht üblich, heute ist es dagegen der „Normalfall“.
In Deutschland mussten nach dem 2. Weltkrieg die Städte, die Fabriken, die Infrastruktur, Schulen und Universitäten wieder aufgebaut werden. Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge vor dem Krieg und zu Beginn des Krieges mussten in den 50er und Anfang der 60er Jahre sogar viele zusätzliche Schulen, Fachhochschulen und Universitäten aufgebaut werden. Das waren alles wichtige Zukunftsinvestitionen. Trotz dieser gewaltigen Ausgaben betrug die Staatsverschuldung der Bundesrepublik im Jahr 1968 gerade mal 15 % des BIP. Man war selbstverständlich bestrebt, die Investitionen mit den Steuereinnahmen zu finanzieren. Die Idee, dass man staatliche Investitionen mit Krediten finanzieren sollte, damit auch die zukünftigen Nutznießer sich bei der Finanzierung beteiligen müssen oder die Idee, öffentliche Leistungen zu privatisieren, sind erst zu dem Zeitpunkt aufgekommen, als es für die Kapitalbesitzer immer schwieriger wurde, sichere und profitable Anlagemöglichkeiten zu finden. Diese Situation wurde noch dadurch verstärkt, dass die Steuern für Unternehmen und Kapitalbesitzer immer weiter reduziert wurden.

Jede Generation muss in die Zukunft investieren

Wir Menschen sind nur etwa in der Hälfte unserer Lebenszeit erwerbsfähig. Deshalb ist es ganz selbstverständlich, dass wir in der Zeit unserer Erwerbsfähigkeit fast doppelt so viel leisten, wie wir in dieser Zeit konsumieren. Wir können aber nicht z.B. Lebensmittel für Jahrzehnte im Voraus produzieren und einlagern. Es macht auch keinen Sinn, das für unsere Leistungen erhaltene Geld zu horten. Die aktive Generation hat 3 Aufgaben:

  1. Sie muss für eine ausreichende Regeneration sorgen, damit das Leben weiter geht, und sie muss den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Bildung und Ausbildung angedeihen lassen, damit sie im Erwerbsalter gute Leistungen erbringen können.
  2. Sie muss für den Lebensunterhalt und die Pflege der älteren Generation sorgen.
  3. Sie muss, wie die Vorgängergeneration, in die Zukunft investieren, auch wenn manche Früchte dieser Investitionen erst von den nächsten Generationen geerntet werden können. Diese Zukunftsinvestitionen müssen aber aus den laufenden „Leistungs-Überschüssen“ der gesamten Gesellschaft finanziert werden, also z.B. bei öffentlichen Investitionen aus Steuereinnahmen. Kreditaufnahmen eines privaten Haushalts oder eines Unternehmens sind dann erforderlich, wenn eine Einzelinvestition, z.B. der Bau eines Hauses, das laufende Einkommen des Investors übersteigt. Diese Kredite werden meistens noch vom „Investor“ zurückbezahlt. Bei staatlichen Investitionen ist das völlig anders; die öffentlichen Bruttoinvestitionen betragen nur noch etwa 1,5 % des BIP, bei diesem geringen Investitionsniveau gibt es keinen Grund, sie nicht gleich über Steuereinnahmen zu finanzieren. Und die Nettoinvestitionen liegen seit 2003 Jahr für Jahr sogar im negativen Bereich!! Das bedeutet, dass wir in den letzten 10 Jahren weniger als die Abschreibung investiert haben und diese Ersatzinvestitionen sogar zum Teil mit Krediten finanziert haben!!

Staatsverschuldung ist Privatisierung durch die Hintertür

Befürworter der Staatsverschuldung argumentieren, dass die Staatsverschuldung keine zusätzliche Belastung für die nachkommenden Generationen darstellt und eine Zahlungsunfähigkeit des Staates wegen der Staatsverschuldung auszuschließen sei, da mit den Krediten Werte geschaffen werden, die den Krediten auf der Aktivseite gegenüberstehen. Dazu ist folgendes zu sagen:

  1. Diese Aussage wäre nur dann richtig, wenn die Staatsschulden entsprechend der Abschreibung der Investitionen effektiv zurückbezahlt, und nicht nur durch die Aufnahme neuer Kredite umgeschuldet würden. So sind z.B. die Computeranlagen, die in den 70er oder 80er Jahren des letzten Jahrhunderts beschafft wurden, mit Sicherheit längst verschrottet, aber der Kredit ist nur umgeschuldet worden und die Zinsen sind weiterhin fällig.
  2. Eine Investition, z.B. eine Schule oder eine Straße, die ganz mit Krediten finanziert wird, ist für die nachfolgende Generation keine Entlastung, da für die Rückzahlung des Kredits genau so viel geleistet werden muss, wie für die Herstellung der Schule, bzw. der Straße, erforderlich war, im Gegenteil, es müssen zusätzliche Leistungen für die Zinszahlung erbracht werden. Diese Leistungen müssten nur dann nicht erbracht werden, wenn die Schule oder die Straße verkauft, also privatisiert würde. Wollen wir das? Die Finanzierung von öffentlichen Investitionen mit Krediten ist genauso falsch, wie PPP-Projekte, das ist in beiden Fällen eine Privatisierung durch die Hintertür, mit garantierter (Zins-)Gewinnausschüttung.

Staatsverschuldung ist undemokratisch und unsozial

Wenn Fehlinvestitionen, wie z.B. das Projekt Stuttgart 21, „auf Pump“ realisiert werden, dann ist dies eine undemokratische Bevormundung der zukünftigen Generation, denn sie sind dazu verdammt, die Folgen zu tragen, ob sie wollen oder nicht.
Die Staatsverschuldung ist auch eine Umverteilung von unten nach oben; sie erhöht das Einkommen der Kapitalgeber, und belastet all die Steuerzahler mit geringem – oder ohne Geldvermögen. Wer keine Steuern bezahlt, weil sein Einkommen zu niedrig ist, bezahlt diese Umverteilung durch sinkende Sozialleistungen. Zusätzlich fixiert die Staatsverschuldung die ungerechte Einkommensverteilung bis weit in die Zukunft und provoziert gesellschaftliche Verteilungskämpfe. Die Staatsverschuldung ist in hohem Maße unsozial!
 

Bedingungen für eine akzeptable, vorübergehende Staatsverschuldung

Trotz aller Nachteile der Staatsverschuldung kann sie dennoch erforderlich werden, aber nur unter den beiden nachfolgend aufgeführten Situationen:

  1. Bei einem externen Schock: Ein externer Schock liegt dann vor, wenn z.B. aus politischen Gründen der Export eines wichtigen Rohstoffs gedrosselt wird und deshalb der Rohstoffpreis kurzfristig stark ansteigt, so wie das beim ersten Ölpreisschock 1973 der Fall war. In dieser Situation müssen die Produzenten kurzfristig für den Produktionsfaktor Rohstoffe mehr bezahlen, was zwangsläufig zu höheren Produktionskosten und in der Folge zu höheren Preisen führt. Und die Konsumenten müssen ebenso kurzfristig mehr Geld für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung und für Kraftstoffe ausgeben. Das wird zumindest vorübergehend zu einem Nachfragerückgang bei anderen Produkten führen. Die Folge ist ein Konjunktureinbruch, verbunden mit steigender Arbeitslosigkeit.
    In dieser Situation kann und muss der Staat bei Produzenten und Konsumenten die kurzfristig aufgetretene Mehrbelastung durch Steuersenkungen „abfedern“ und er sollte durch geeignete Fördermaßnahmen die Unternehmen und die privaten Haushalte bei rohstoffsparenden Investitionen unterstützen. Dadurch können die höheren Importkosten zumindest teilweise kompensiert werden. Diese Maßnahmen und die höheren Preise führen beim Staat zu höheren Ausgaben und die Steuerermäßigungen bewirken geringere Steuereinnahmen. Ein (vorübergehendes) Haushaltsdefizit ist unvermeidlich.
  2. Bei einer vorübergehenden Verunsicherung oder einer außergewöhnlichen Veränderung: Die Wiedervereinigung war eine außergewöhnliche Veränderung, verbunden mit sehr großem Investitionsbedarf. In einer solchen Situation ist eine Kreditaufnahme durch die öffentlichen Haushalte für mehrere Jahre unumgänglich.
    Eine vorübergehende Verunsicherung entstand z.B. bei der Finanz- und Bankenkrise von 2007/08. In dieser Situation waren staatliche Ausgaben wie z.B. die Übernahme der Kosten für das Kurzarbeitergeld angemessen. (Aber die Verschrottung guter Autos war eine unglaubliche Ressourcenverschwendung und die großzügige Art, wie die Banken gerettet wurden, war ein kapitaler Fehler.)

Wenn der Staat sich aufgrund der oben genannten Gründe vorübergehend verschuldet, dann sind diese Schulden in einer angemessenen Zeit wieder abzutragen. Die Verschuldung aufgrund einer Krise ist innerhalb von 3 bis 5 Jahren wieder abzubauen (auch durch höhere Steuern). Die Verschuldung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung sollte in einem Zeitrahmen von etwa 15 – 20 Jahren getilgt werden.

Die Staatsschulden müssen abgetragen werden, so lange die geburtenstarken Jahrgänge noch im Erwerbsleben stehen

Wegen der starken Schwankungen der Geburtenraten in den letzten 60 Jahren wird die zukünftige Erwerbsgeneration, insbesondere etwa ab 2020, erhebliche zusätzliche Belastungen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung tragen müssen, auch dann, wenn die starke Zuwanderung anhalten sollte.
Eine weitere Belastung wird der zwingend erforderliche ökologische Umbau unserer Wirtschaftsweise. Die ökologische Zukunftsfähigkeit gibt es nicht zum Nulltarif, sie erfordert große Investitionen. Wer glaubt, dass die Zukunftsfähigkeit vor allem durch Suffizienz zu erreichen sei, muss sich im Klaren sein, dass Suffizienz eine Schrumpfung der Wirtschaft bedeutet. Das macht das Tragen der Lasten aus der Verschuldung und dem demografischen Wandel nicht gerade leichter und wir müssen uns über die Größenordnung des dann erforderlichen Schrumpfvorgangs im Klaren sein: Heute stoßen wir fast 12 t CO2 pro Person aus, in Zukunft müssen wir auf 2 t herunterkommen. Allein in der Kunststoffproduktion, so wie in der Forst-, Agrar- und Abfallwirtschaft werden schon 2 t CO2/Person ausgestoßen. Es ist deshalb völlig unmöglich, dass wir das CO2-Ziel allein mit Suffizienz erreichen.
Wenn dann die Lasten durch die Staatsverschuldung hinzukommen, wird das eine glatte Überforderung der zukünftigen Erwerbsgeneration. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass selbst bei den derzeit extrem niedrigen Zinsen die Zinslast der Verschuldung des Bundes, der Länder und der Gemeinden über 60 Mrd. € beträgt. Wenn die Zinsen, z.B. wegen der erforderlichen Investitionen für den ökologischen Umbau, wieder ansteigen, steigt die Belastung für die Zinszahlung stark an. Dadurch besteht die Gefahr der Überforderung der kommenden Generation.

Es ist deshalb dringend erforderlich, dass in Zukunft nicht nur keine zusätzlichen Schulden gemacht werden, sondern die Staatsschulden effektiv abgetragen werden. Dies ist ohne weiteres, auch ohne Absenkung der Sozialleistungen, möglich. Wenn die Vermögenssteuer in einer progressiven Form (wieder) eingeführt, die Erbschaftssteuer erhöht, der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer wieder angehoben, die Körperschaftssteuer progressiv erhoben, Zinseinkünfte wieder nach dem Einkommenssteuersatz besteuert und endlich eine echte Finanztransaktionssteuer eingeführt wird, sowie Steuerschlupflöcher konsequent geschlossen werden, dann werden die Steuereinnahmen um etwa 120 Mrd. €/Jahr ansteigen. Wenn davon 80 Mrd. € für die Tilgung der Staatsschulden verwendet werden, ist in gut 11 Jahren die Staatsschuld halbiert. Wo liegt das Problem?
Viele werden sagen, dass durch die höhere Besteuerung die Konjunktur abgewürgt wird, denn in der VWL gilt der Glaubenssatz, dass höhere Steuern die Konjunktur bremsen und niedrigere Steuern die Konjunktur beflügeln. Dem ist aber nicht so! Fakt ist, dass nach der letzten ganz großen Steuersenkung, insbesondere für Unternehmen und Investoren, im Jahr 2000 die Nettoinvestitionsrate von 7 % des BIP auf 2,5 % eingebrochen ist und seit dem nie mehr höher war als 3,4 % des BIP.
Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Steuererhöhungen wieder zu einer höheren Investitionsrate führen wird, insbesondere dann, wenn gleichzeitig der ökologische Umbau konsequent eingeleitet wird.


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