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Hurra, Attac wird doch nicht überflüssig! Warum die Finanztransaktionssteuer (FTS) für die Finanzgroßwirtschaft ein ganz besonders ärgerliches kleines Monster wäre

In den Jahren 2012 und 2013 schien es so, als würde es ganz plötzlich eng für Attac, das ihren Namen der FTS verdankt („Association pour une taxation des transactions financières pour l´aide aux citoyens“). Ihr Gründungsziel, die Forderung einer FTS, wurde plötzlich von Seiten der offiziellen Politik als deren innerstes Herzensanliegen angezeigt. Die Grünen und die SPD machten trotz notorischer Oppositionsjasagerei ihre Zustimmung zum Fiskalpakt von der Zustimmung einer zügigen Einführung der FTS abhängig, die jetzt als allgemeine Forderung auch im Koalitionsvertrag der großen Koalition steht. Überrascht fragten sich Viele, welche Motive Barroso, Schäuble u.a. wohl antreiben, sich plötzlich in glühende Verfechter der kurz zuvor noch für wahnwitzig gehaltenen FTS zu verwandeln.

Die EU-Kommission, deren Steuerkommissar A. Semeta im September 2012 einen ersten Richtlinienvorschlag zur FTS vorlegte, hätte natürlich gerne Einnahmen durch eine erstmals eigene, direkte Steuer. Der deutsche Finanzminister erhofft eventuell geringere Beitragszahlungen nach Brüssel. So sah der Richtlinienvorschlag tatsächlich eine 50:50-Aufteilung des Steueraufkommens auf die Nationalstaaten und die EU-Kommission vor. Ein weiteres taktisches Motiv auch von deutscher Seite dürfte im ideologischen Augenschein gelegen haben: Seht her, wir sind doch keine reinen Marionetten der Finanzoligarchie.

Meinten diese neuen Sympathisanten es ernst, oder bauten sie klammheimlich darauf, dass es schon genug Widerstand aus den Steueroasen geben werde (Großbritannien, im Gefolge Irland, Niederlande usw.)? Schließlich war auch auf Tagungen, Podiumsdiskussionen und in Veröffentlichungen der Bankenlobby bis hin zu Verlautbarungen der deutschen und französischen Zentralbankpräsidenten unüberhörbar, dass die Finanzgroßwirtschaft die Einführung einer FTS prioritär verhindern will. Sie überschwemmt die Republik mit Beipackzetteln zu Risiken und Nebenwirkungen der FTS.

Die Einführung der FTS war von der EU-Kommission ursprünglich für den Januar 2014 vorgesehen. Heute fragt man sich, ob es wohl im Jahr 2015 soweit sein wird und in welcher Minimalvariante sie in Zeiten der Finanzmarkt-Restauration überlebt.

Worum geht es also eigentlich bei der FTS, was sind die strittigen Punkte und wie erklärt sich die besondere Abneigung der Finanzbranche gegen die FTS?

Die FTS geht ursprünglich auf den Vorschlag von J.M. Keynes (1936) und J. Tobin zurück. Tobin sah sie für Währungstransaktionen vor, v.a. um nationalstaatlichen Geld- und Fiskalpolitiken eine gewisse Handlungsfreiheit zu belassen. Nach bisherigen Vorstellungen der EU-Kommission soll die FTS in Höhe von 0,01 Prozent für Derivate und 0,1 Prozent für Aktien, Anleihen, Devisengeschäfte usw. eingehoben werden. 0,01 Prozent ist ein Basispunkt, bei Teilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer fielen also 0,005 Prozent für jede Seite an. Erstmalig würden dann Finanztransaktionen steuerlich umfassender belastet.

Von Seiten offizieller Institutionen wurde neben der Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Finanzkrise und der Internalisierung negativer externer Bankeffekte (Pigou-Steuer) v.a. die steuerliche Vereinheitlichung in der EU zur Begründung genannt, da es in Großbritannien, Österreich, Griechenland, Spanien u.a. Ländern wenn auch sehr beschränkte, so doch untereinander stark abweichende Varianten einer FTS und in anderen Ländern überhaupt keine FTS gibt.

Eine entscheidende Frage ist, wie groß der Geltungsbereich der FTS sein sollte, d.h. wie viele Länder sich mindestens beteiligen müssen, um Ausweichverhalten auf ein akzeptables Maß zu begrenzen, so dass ihre Einführung nicht wirkungslos verpufft. Man könnte sich natürlich auch sagen: wenn der Handel potentiell toxischer Produkte von selbst abwandert, warum nicht? Diese entfalten aber ihre Giftwirkung natürlich weiterhin, nur von anderswoher. Wie stark der Abwanderungseffekt (Leakage) sein wird, ist grundsätzlich schwer auszumachen, da Tuchfühlungsvorteile, Netzwerkeffekte und unterschiedliche Handelszeiten die Abwanderung bremsen dürften.

Das erwähnte Ziel der Steuerharmonisierung ist von vornherein bereits gescheitert, da man sich v.a. dank Großbritannien nicht auf eine – Steuerfragen betreffend einstimmig zu beschließende – europaweite Einführung einigen konnte, sondern sich nur 11 Länder über den EU-Mechanismus der „verstärkten Zusammenarbeit“ zur Umsetzung bekannten.

Die beteiligten 11 Länder sind: Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Die Mehrzahl, damals 16 EU-Länder, macht nicht mit. Eine 11 Länder umfassende, kleine Lösung ist allerdings schon schwer genug, da man sich auf ein einheitliches Modell einigen muss und die Länder, in denen es bereits eine Mini-FTS gibt, ihr eigenes Modell berücksichtigt sehen wollen. So sieht Frankreich, neben Deutschland das zweite Schwergewicht, das sich medial lautstark für die FTS einsetzt, die im Land bereits eingeführte Minimalvariante als Vorbild, bei der lediglich eine Steuer von 0,2 Prozent nur auf Aktien größerer inländischer Unternehmen erhoben wird und der Handel von Staatsanleihen und Derivaten unbesteuert bleibt.

Die Wirksamkeit der Steuer hängt tatsächlich sehr stark von den Details ab: Werden auch Devisentransaktionen (Währungsumtausch) und solche von Pensionskassen einbezogen? Wer überwacht wie die Ordnungsmäßigkeit der Abführung? Fällt die FTS beim Hochfrequenzhandel auch für auf dem Markt platzierte und dann stornierte Aufträge an, die weit über 50 Prozent ausmachen? Sollen für außerbörsliche (OTC)Geschäfte höhere Sätze gelten? Sind sie überhaupt zu erfassen und wird nicht die Intransparenz erhöht, da die regelrechte Förderung sogenannter alternativer Handelsplätze wie Chi-X durch die Falschreregulierung in der EU ein Abwandern auf ihre Handelsplattformen auch zur Steuervermeidung verstärken dürfte? Und wem fließen die ursprünglich prognostizierten 35 Milliarden Euro pro Jahr zu? Nach Meinung zivilgesellschaftlicher Gruppen sollten die Steuereinnahmen z.B. in ökologischer Absicht besser für die Global Commons, z.B. die Nichtförderung von Erdöl im Regenwaldgebiet Ecuadors, eingesetzt werden.

Unstrittig war zunächst im Richtlinien-Entwurf das Wohnsitz- bzw. Ansässigkeitsprinzip. Wenn einer der an der Transaktion beteiligten Akteure Inländer oder ein Unternehmen mit Hauptfirmensitz im FTS-Raum beteiligt ist, unterliegen sie der FTS, unabhängig davon, mit wem und wo sie steuerpflichtige Geschäfte betreiben. Entscheidend ist also nicht der Ort der Transaktion (hieran scheiterte der schwedische Versuch), sondern das Sitzland mindestens einer der Transaktionsparteien.

Auch wäre das vorgesehene Ausgabeprinzip v.a. in Hinblick auf Leakage sinnvoll. Die Steuer wäre dann unabhängig davon, wer wo entsprechende Transaktionen vornimmt: Wenn es sich um die eigene Euro-Währung, eigene Staatsanleihen und im FTS-Raum herausgegebene Aktien handelt, auf die dann auch Derivate mit ihnen als Bezugsgröße (Underlyings) aufgelegt werden können, fiele die Steuer an.

Sowohl das Ansässigkeits-, als auch das Ausgabeprinzip sollen den Anreiz zur Verlagerung mit dem Ziel der Steuerumgehung verringern, da man der Steuer bei konsequenter Umsetzung nur entgehen könnte, wenn man Kunden im FTS-Raum in Bezug auf diese steuerpflichtigen Transaktionen aufgäbe.

Zur Durchsetzung beider Prinzipien bedürfte es schlagkräftiger Kontrollinstanzen. Fraglich ist, ob man wirklich den Handel mit Staatsanleihen oder Derivaten z.B. in Singapur zwischen einem Amerikaner und einem Chinesen, der in Singapur abgewickelt wird, durch eine europäische Kontrollinstanz erfassen und ggf. sanktionieren kann. Ein Hebel bestünde darin, Deals, bei denen die eigentlich fällige FTS nicht abgeführt wurde, bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien die rechtliche Einklagbarkeit im FTS-Raum zu verweigern. Dazu bedürfte es eines regulatorischen Rucks, der im Rahmen des momentanen Eurokratismus absolut unwahrscheinlich ist. Das EU-Parlament konnte sich zu einem solchen Vorschlag (Stempelprinzip) durchringen, der vom Steuerkommissar umgehend verworfen wurde.

Natürlich wäre eine weltweite Lösung zur Vermeidung von Ausweichverhalten am besten. Ansonsten wird gedroht: ´Dann wickeln wir eben die Geschäfte in New York oder Singapur ab und eure Finanzplätze haben das Nachsehen´. Aber auch eine europäische Lösung, die z.B. die Handelsplätze Frankfurt, London und Zürich umfasste, wäre ein erster, großer Schritt. Bei den 11 FTS-Ländern sind London und Zürich auf absehbare Zeit leider nicht dabei. Die konsequente Einführung in wenigen Ländern, selbst unterhalb der eigentlich notwendigen europäischen Mindestlösung ist aber dennoch besser als sie gar nicht zu erproben. Schließlich ist (nicht nur) in Deutschland auch Kinderarbeit verboten, obwohl dieses Verbot zu internationalen Wettbewerbsnachteilen führt.

Angesichts niedriger vorgesehener Steuersätze und aller möglicher Probleme bei ihrer Einführung fragt es sich, warum die Finanzbranche nichts unversucht lässt, die FTS zu Fall zu bringen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Geldhäuser, obwohl grundsätzlich möglich, nur ungern in ferne Handelszonen ausweichen würden, was (in Deutschland zu einem guten Teil steuerlich absetzbare) Umzugskosten verursachte, aber v.a. wegen schon erwähnter Tuchfühlungsvorteile, Netzwerkeffekte und unterschiedlicher Handelszeiten missfällt; dann müssten z.B. Trader der Deutschen Bank nach Tokio umziehen und sich zur dortigen nächtlichen Stunde wach halten, um die mitteleuropäischen Handelszeiten abzudecken.

Aber auch abgesehen davon, dass jede noch so niedrige Steuer ein Dorn im Auge des Steuerträgers darstellt, ist die FTS besonders ärgerlich, da sie viele Transaktionen unrentabel macht, insbesondere solche, die die Bezeichnung Kasinowetten verdienen. Denn richtig teuer wird die FTS nur in zwei Fällen: Erstens bei Transaktionen mit sehr kurzem Zeithorizont und/oder Gewinnen dank hohem Handelsvolumen durch Ausnutzung von minimalen Preisdifferenzen v.a. beim Hochfrequenzhandel und zweitens bei Derivaten, da hier die Steuer auf den Kontraktwert (notional value) erhoben werden soll und nicht auf die tatsächlich eingezahlte margin.

Ein Beispiel: Man schließt einen Derivatkontrakt (Future) auf Staatsanleihen im Wert von 100.000 Euro ab. Man muss hierfür einen Betrag von nur 1500 Euro als Initialeinzahlung auf einem Konto hinterlegen. Fällt der Preis des Wert- bzw. Wettgegenstandes (Underlying) um 1 Prozent, im hiesigen Beispiel der Kurs der Staatsanleihen, dann muss der Käufer der Derivatwette 1000 Euro nachzahlen. Steigt der Wert, werden ihm 1000 Euro gutgeschrieben. Bei einer Preisänderung des unterliegenden Derivatobjekts um ein Prozent geht es also um eine 66prozentige Veränderung des Wetteinsatzes. Derivate lassen sich unbegrenzt erfinden und vermehren. Die Gewinn- und Verlustspannen (hier ± 66 Prozent) gleichen Wetten im Casino. Ihre Preise beeinflussen aber auch die Preise und die Preisschwankungen auf den (Spot)Märkten, auf denen die Underlyings (z.B. Erdöl) real gehandelt werden. Derivatkontrakte dieser Art üben eine magische Anziehungskraft auf „sportliche“ Trader aus, die mit Testosteronblick auf mögliche Boni (+66 Prozent) auch wagemutig, wenn es sein muss, ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen (begrenztes persönliches „downside-risk“).

Bei Derivaten bezöge sich die FTS nach dem Richtlinienvorschlag sinnvoller Weise auf den Handelswert des Derivats, nicht auf die Einschusspflicht (Margin Call), was einen großen Unterschied ausmacht. Dies ist richtig und bedeutsam. So soll die FTS auf den Nennwert von im Beispiel 100.000 (0,01 Prozent = 100 Euro = 10 Prozent der Einsatzzahlung von 1000) und nicht auf die 1000 Euro des zunächst real eingezahlten Einsatzes (0,01 Prozent = 1 Euro) erhoben werden. Das macht sie schon ärgerlich für die Finanzakteure.

Die FTS wirkt hier ordnungspolitisch selektiv und würde den erwünschten Effekt haben, dass das Volumen des Derivathandels deutlich abnehmen dürfte. Obwohl sie wie eine harmlose Steuer aussieht, kommt ihr eine erhebliche regulatorische Wirkung zu, über die Bankenlobbyisten in der Öffentlichkeit kaum reden, stattdessen lieber herzerweichende Geschichten über FTS-verarmte Riesterrentner erzählen, in der Öffentlichkeit kaum reden. Um solche regulatorischen Wirkungen geht es aber eigentlich!

Ordnungspolitisch betroffen ist auch der gesamtwirtschaftlich wenig sinnvolle Hochfrequenzhandel. Transaktionen, mit denen in Millisekunden Gewinne über die Ausnutzung minimaler Preisveränderungen hinter dem Komma erfolgen, werden sich häufig selbst bei einer niedrigen FTS nicht mehr lohnen.

Ärgerliche Kosten fallen auch z.B. bei Währungstransaktionen an, bei denen es oft bis zum Endkäufer mehrere Zwischenstationen gibt (round-trip), die Steuer mehrfach zugreift. Berechnungen ergaben, dass es zur Vermeidung einer lukrativen Spekulation auf Einmonatsbasis für eine erwartete zweiprozentige Abwertung einer Währung durch die Kumulation der Steuer auf die üblichen mehreren Stufen eine 0,1prozentige Steuer zur Nichtrentabilität reichen dürfte.

Als ganz besondere Unverschämtheit wird die Besteuerung von Transaktionen auf dem Interbankenmarkt angesehen. Dort wird auf häufig kurze Frist (oft nur über Nacht) von einer Bank Geld an eine andere ausgeliehen, wofür die Geld ausleihende Bank Wertpapiere als Sicherheiten erhält, die bei der Rückzahlung des geliehenen Geldes wieder an die ausleihende Schuldnerbank zurückgegeben werden (sogenannte Repos: Repurchase Agreements). Ein solch flexibles Finanzierungsinstrument sollte man doch nicht etwa mit einer Steuer belasten, u.a. weil sonst die Banken sich häufiger kurzfristig bei der Zentralbank Überbrückungsgeld leihen müssten, da bei Repo-Geschäften der Banken mit der Zentralbank die FTS nicht erhoben werden soll. Das sei der Zentralbank doch nicht zuzumuten (da sie schon genug mit der Rettung des Finanzkartenhauses beschäftigt ist?)! Aber warum eigentlich nicht? Das erhöhte schließlich die momentan doch sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Zentralbank über die Kreditvergabe, die momentan sehr eingeschränkt ist. Wichtiger noch: Auf den Repo-Markt sind vor allem die Geldhäuser angewiesen, die spekulativ unterwegs sind und ständig in Windeseile umschichten, und weniger solche, die das eigentliche, sinnvolle Kerngeschäft der Geschäftsbanken betreiben.

Der Repo-Markt ist ein wesentliches Scharnier des Turbofinanzkapitalismus und eine gefährliche Schnittstelle zwischen regulären Banken und dem Schattenbanksektor (z.B. Geldmarktfonds). Hinzu kommen institutionelle Eigenheiten des erheblichen Repo-Marktes. So können in der Regel die hinterlegten Sicherheiten (Collaterals) für den Zeitraum der Geldleihe selbst wieder zwischenverkauft oder ausgeliehen werden, dem heutigen Grundsatz entsprechend: nichts soll ohne Rendite brach liegen, selbst wenn es sich um Sicherheiten handelt (die man zurückgeben muss). Dies erhöht die Fragilität des Gesamtsystems durch eine Verlängerung der Risikokette und eine Verringerung der Sicherheitsstoßdämpfer.

Letztlich steht bei der FTS die Frage im Raum – und das ist des Pudels eigentlicher Kern – ob bestimmte Transaktionen, die im Zentrum des Finanzmarktes für dessen Rotation auf hohen Touren für unabdingbar gehalten werden (Repos), überhaupt besteuert und einige andere Handelsbereiche etwas teurer werden sollen (Derivate), um den Finanzsektor insgesamt zu schrumpfen und die Kurzfristigkeit und das Volumen von Finanztransaktionen einzudämmen. Das orthodoxe ökonomische Standardargument gegen eine FTS lautet natürlich, dass kleinere Transaktionsvolumina zu höherer Volatilität und Instabilität führen. Man muss sich aber fragen, warum die immensen heutigen Handelsvolumina genau solche starken Schwankungen erzeugen. Dies liegt wohl an weit verbreiteter Spekulation, an irrationalen und unprofessionellen Noise traders usw., wohingegen das Standardargument (pro komplexe und voluminöse Märkte) effiziente Märkte unterstellt, auf denen die Fundamentalwerte von Aktien, Währungen usw. durch sachliche Informationsverarbeitung gewinnorientierter Privatakteure angemessen eingepreist werden. Zum entgegensetzten „Spekulationsmodell“ gibt es selbst in der Mainstream-Ökonomie mittlerweile plausible Modelle und empirische Hinweise. Eine Volumina und Komplexität verringernde FTS kann zu höherer Effizienz führen, da die durch Spekulation usw. verstärkten Preisausschläge abgemildert werden.

Seit seiner Gründung und lange vor Ausbruch der Finanzkrise hielt Attac ein solches Schrumpfen und eine Vereinfachung für unabdingbar. Auch hierzu sollte die FTS dienen. 1995 betrug der Wert aller Zinsderivate 18 Billionen Dollar, um nur eine Zahl zu nennen. Vor der Finanzkrise stieg dieser Wert auf 400 Billionen Dollar. In diesem Zeitraum verdoppelte sich das Welt-BIP, das Volumen der Zinsspekulation stieg um das 20fache. Man brauchte kein Hellseher zu sein, um angesichts solcher Aufblähungen Ungemach herannahen zu sehen.

Die offizielle Politik ist dagegen immer noch unschlüssig, welche Finanzmarktpolitik verfolgt werden sollte. Und die Finanzgroßwirtschaft ist natürlich entschieden gegen die FTS, da sie um die von Attac erhoffte Schrumpfung und Zähmung weiß und sie daher für ein kleines, aber gefährliches Monster hält. Bei den nach wie vor guten Verdienstmöglichkeiten ist von den Insidern nichts (anderes) zu erwarten, denn nach Berechnungen von Schulmeister (AK Wien) würde das Handelsvolumen der mit der Steuer belegten Bereiche bei einer Steuer von 0,01% auf Derivate wohl tatsächlich um mindestens 30% abnehmen und trotzdem weltweit ein Steueraufkommen von 300 Mrd. Dollar pro Jahr generieren. Selbst eine Schrumpfung von 50-70% Prozent wäre unproblematisch und sogar segensreich, da dann das langfristige durchschnittliche Verhältnis des BIP zum Finanzvolumen, das bis zu den Deregulierungen in den 1980er Jahren vorherrschte, wieder hergestellt würde.

Soweit darf es aus Sicht der Finanzgroßwirtschaft natürlich nicht kommen. Sollten denn die bisherigen Siege der Geldhäuser durch die FTS etwa infrage gestellt werden, nachdem man sich weder in Deutschland noch in Europa nach der Finanzkrise auf Selbstverständlichkeiten wie die Mindesthaltedauer (von 500 Millisekunden!) beim Hochfrequenzhandel einigen konnte und Basel III erfolgreich durchlöchert wurde?

Die These der vollen Überwälzung auf den kleinen Endkunden ist nicht zutreffend. Sie wird von der Finanzindustrie in die Welt gesetzt, weil die FTS die beabsichtigte dämpfende Wirkung tatsächlich hätte. Bei Privatkunden, die Wertpapiere kaufen und länger halten, fallen 0,1 Prozent überhaupt nicht ins Gewicht (beim privaten Direktankauf und bei der Erstemission von Wertpapieren fällt sowieso keine FTS an).

Angesichts des recht intensiven Wettbewerbs zwischen Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken ist es auch fraglich, ob stärker mit Derivaten spekulierende Institute die Kosten auf die allgemeine Kundschaft abwälzen können, wie gern von der Bankenlobby behauptet.

Sollten Publikumsfonds aus Kostengründen weniger umschichten, umso besser, denn es gilt: Hin und her, schnell sind des Anlegers Taschen leer und zwar mit oder ohne FTS. Es ist schwer zu beurteilen, ob, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, die Nichterhebung der FTS bei Übertragungen zwischen den Unternehmen innerhalb einer Gruppe bzw. innerhalb eines Verbundes dezentraler Banken zur Erfüllung von Liquiditätsvorschriften v.a. zum Schutz von Landesbanken und Sparkassen eine sinnvolle Ausnahme wäre oder nicht.

Allerdings darf man sich nicht zu viel von der FTS versprechen, da viele Befürworter meinen, dass die Steuersätze eher gering zu halten sind, um sich nicht negativ auf realwirtschaftliche Transaktionen auszuwirken und um heftigere Abwanderungsbewegungen zu vermeiden. Daher verspricht sich z.B. der Postkeynesianer Paul Davidson nicht allzu viel von ihr und bevorzugt einen politische Market Maker (Marktmacher, der ständig An- und Verkaufsangebote stellt), der bei Bedarf gegen Herdenverhalten auf den Märkten intervenieren soll.

Doch es dürfte schwer sein, zu erkennen, wann genau die Herde zu traben beginnt und noch schwerer, sich in Euphoriephasen gegen den irrationalen Überschwang zu lehnen. Bei internationaler Einführung könnte man allerdings auch wie andere Befürworter der FTS überlegen, ob die FTS nicht zur allgemeinen Entschleunigung deutlich höher sein sollte (mindestens 0,5 Prozent), da sich die Gegenargumente der Wohlfahrtsminderung durch Besteuerung z.B. gleichfalls für die Mehrwertsteuer anwenden ließen, die immerhin europaweit bei rund 20 Prozent und nicht bei 0,1 Prozent liegt, ohne dass die Konsumenten sich kollektiv auf Diät setzen würden.

Die FTS würde aber realistischer Weise auf jeden Fall zu niedrig ausfallen, um Spekulationschancen größeren Ausmaßes zu unterbinden ohne negative Rückwirkungen auf den Realsektor zu haben. Wenn ein Akteur einen 20prozentigen Gewinn vor Augen zu haben meint, wird ihn die FTS nicht abschrecken.

Zu überlegen wäre daher, alternativ oder ergänzend eine Gewinnbesteuerung in Abhängigkeit von der Haltedauer einzuführen: Unter einer Stunde fiele eine Steuer von 100 Prozent an, unter einer Woche von 80 Prozent usw. Dies würde das Ende des Hochfrequenzhandels bedeuten. Man könnte auch für alle Käufe ganz einfach eine Haltedauer von einem Tag einführen. Das wäre mal eine einfache und demokratisch-allgemeinverständliche Regel, deren Formulierung und Verständnis nicht etliche Richtlinien mit hunderten Seiten erforderte, an denen sich die Wirtschaftskanzleien laben. Schließlich ließe sich eine ergänzte FTS auch für eine nicht allzu komplizierte Stabilisierung der Wechselkurse einsetzen, indem man eine prohibitive Steuerhöhe von 50 oder auch 100 Prozent bei Devisenkäufen einführt, wenn das Wechselkursband (gebildet z.B. aus den Durchschnittskursen der letzten 100 Tage) v.a. zwischen Euro, Yen, Dollar und Pfund von 2,5 Prozent über- oder unterschritten wird.

Doch das sind Blütenträume. Bereits der ursprüngliche Richtlinienentwurf enthielt Ausnahmen. Der vielstimmige Chor institutioneller und persönlicher Meinungsäußerungen kann hier nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. Die Phalanx der FTS-Gegner in den Geldhäusern weiß sich auf jeden Fall zu organisieren und durchzusetzen. Ihnen sekundiert Großbritannien (und Luxemburg), das gegen das vorgesehene Ansässigkeitsprinzips der FTS vor dem Europäischen Gerichtshof klagte, ohne selbst davon betroffen zu sein.

Trotz Schäubles proaktiver Worte kamen aus dem ansonsten FTS-ambivalenten deutschen Bundesfinanzministerium kritische Kommentare. Der ausgebuffte hessische Landesvater bangte um Bankfurt, sollte die FTS eingeführt werden. Das langjährige SPD-Vorstandsmitglied und damaliger baden-württembergischer Finanzminister N. Annen erwies sich zum Schrecken seiner Genossen in Wahlkampfzeiten (trotzdem sitzt er jetzt als Abgeordneter im Deutschen Bundestag) als exzellentes Sprachrohr der LBBW zur Ablehnung wesentlicher Elemente der FTS.

Es verwundert nicht, dass die sich andeutenden Ausnahmen zunehmen. Man bezeichnet die strittigen Punkte gerne als „technische Details“, die dann natürlich am besten auf Beamten- und Expertenebene als zwischenstaatliche Verhandlungen fortzuführen sind. Der sich über die gnadenlose Lobbyarbeit der Finanzbranche beklagende A. Semeta bestätigte ungewollt seinen Befund, als er Mitte 2013 bemerkte, dass die Kommission sich niedrigere Sätze für Produkte in spezifischen Märkten vorstellen könne und man vielleicht besser schrittweise einzelne Elemente einführen und z.B. zunächst von der Besteuerung der Derivate absehen solle.

Das für die FTS neuerdings in Frankreich zuständige Finanzministerium stellt selbst Grundpfeiler der FTS wie das Ansässigkeitsprinzip in Frage. Sogar das Europaparlament, das zwar für die Devisenbesteuerung ist, beteiligt sich mehrheitlich am Laschheitswettbewerb, indem z.B. Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) nur mit 0,01 Prozent oder sogar Aktien und Anleihen mit diesem niedrigen Steuersatz und Transaktionen auf sogenannten KMU-Wachstumsmärkten (KMU: Klein- und mittelständische Unternehmen) gar nicht besteuert werden sollen.

Zu erwarten ist bei einer weitgehenden Durchsetzung dieser Ausnahmen, dass anstelle ansehnlicher zweistelliger Milliardeneinnahmen durch die FTS nur ein niedriger einstelliger Milliardenbetrag übrig bleibt.

Die sich abzeichnende, entschärfte Light-Version, bei deren Begründung man sich praktischer Weise immer auf die Vermeidung erheblicher Wettbewerbsnachteile berufen kann, läuft auf folgende Ausnahmen hinaus: Staatsanleihen, (Ver)Käufe von Pensionsfonds, der Handel zwischen Tochterunternehmen eines Unternehmens, Währungstransaktionen (Repos, als Ausrede dient der Hinweis auf die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs), Geschäfte zugunsten der Realwirtschaft, Ankäufe der Rettungsschirme (z.B. des ESM), Käufe von Marktliquidität spendenden Market Makern (deren Aktivitäten aber kaum vom Handel auf eigene Rechnung zu unterscheiden sind), Transaktionen von Versicherungen und Verbraucherkrediten sowie Hypotheken, Produkte für Kleinanleger und Investmentfonds zu Zwecken der Altersvorsorge und Nicht-Finanzunternehmen unterhalb eines Schwellenwertes (über dessen genaue Höhe debattiert wird) werden wahrscheinlich ausgenommen.

Anfang des Jahres 2014 warnte der Steuerkommissar sinngemäß, man müsse aufpassen, dass nicht zu viele Ausnahmen die FTS zur Farce degenerieren lässt. Da hat er recht!

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in der gegenwärtigen Zeit finanzgroßwirtschaftlicher Restauration die FTS als politische Reformmaßnahme, die für kurze Zeit auch für die offizielle Politik einen hohen Symbolwert besaß, von ihr nicht mehr mit Nachdruck verfolgt wird und wesentlicher Verwässerungsvorschläge unterliegt. Sie soll möglichst wenig Sand ins Getriebe hyperaktiver und überdimensionierter Finanzmärkte streuen.

Zwar hat das Leitbild effizienter Märkte einige Kratzer erfahren, aber es ist für bestenfalls halbgebildete Politikdarsteller, oft drittmittelgesponsorte Wissenschaftler, die universitär mit dem Modellideal effizienter Märkte aufgewachsen sind, nach wie vor hegemonial. Der Finanzsektor vertritt als quasi-bolschewistische Einheitsfront, die über genügend finanzielle (Ab)Werbe- und Lobbymittel und Insiderexpertise verfügt, die (vermeintlichen) kurzfristigen Interessen möglichst wenig reglementierter Geldhäuser; die nunmehr geplanten, deutlichen Abschwächungen der FTS reihen sich ein in den erfolgreichen Versuch, volkswirtschaftlich gebotene Finanzreformen zu verhindern.

Die Politikdarsteller der EU-Mitgliedsländer vertreten zudem nationalegoistische Interessen (die Londoner City darf nicht schrumpfen) und verzetteln und neutralisieren sich gegenseitig. Der gemeine deutsche Durchschnittsbürge(r) schwankt in Zeiten der simulativen Demokratie (I. Blühdorn) und des kapitalistischen Realismus (M. Fisher) zwischen fundamentaler Verunsicherung und geistigem Totstellreflex und votiert zu einem guten Teil für die Valiumkanzlerin, um beim Grillen im Sommer, bei Weihnachtseinkäufen im Winter und in der nunmehr anstehenden Vorbereitung auf die närrische fünfte Jahreszeit, nicht unangenehm behelligt zu werden.

Was bedeutet all das für Attac? Nie war Attac so wertvoll wie heute! Die FTS in möglichst unverwässerter Form steht mehr denn je ganz oben auf der Agenda der unabdingbaren Finanzmarktreformen. Attac sollte trotz einer desillusionierenden Entwicklung weiterhin versuchen, Druck aufzubauen und im Europaparlament und anderswo institutionell verankerte Streiter für eine FTS wie den ehemaligen Attacisten Sven Giegold, Teile der Grünen, der SPD und der Linken zu unterstützen.

 


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