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Corona und der demokratische Rechtsstaat

Ein Debattenbeitrag im Theorieblog von Attac 

Die Corona-Regelungen bedeuten keinen Abgesang auf Demokratie und Rechtsstaat. Aber es gilt, wachsam zu sein. Während der Rechtsstaat weitgehend funktioniert, besteht vor allem für die Demokratie Gefahr. Wie schon in anderen Krisen der vergangenen Jahre verschiebt sich in der Corona-Pandemie das Machtgefüge erneut ein Stück weiter zugunsten der Exekutive. Die Gesellschaft droht, sich an eine schleichende Entmachtung der Parlamente zu  gewöhnen. 

Zu diesem Schluss kommt Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac, in seinem Debattenbeitrag "Corona und der demokratische Rechtsstaat", der im Theorieblog von Attac nachzulesen ist .

In dem 13-seitigen Text untersucht der Jurist, ob und inwieweit Rechtsstaat und Demokratie durch die Corona-Beschränkungen in Gefahr sind. Dabei entwickelt er eine differenzierte Position.  

"Der Rechtsstaat funktioniert an dieser Stelle gar nicht schlecht"

So stellt Andreas Fisahn nüchtern fest, dass von den Corona-Maßnahmen fast alle Grundrechte betroffen sind. Das allein macht die Eingriffe aber nicht verfassungswidrig. Es gilt, Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Im Fall der Corona-Pandemie sollen die Maßnahmen helfen, das Leben und die Gesundheit anderer Menschen zu schützen. Man ahne, dass dies ein hohes Rechtsgut sei, "das auf der Waagschale der Justitia stärker ins Gewicht fällt, als reine Unannehmlichkeiten wie etwa das Tragen von Masken beim Einkauf", schreibt der Rechtswissenschaftler.

Doch die Maßnahmen müssen auch verhältnismäßig sein. Das im Zweifel zu prüfen, ist Aufgabe der Justiz. Tatsächlich gab es zahlreiche Urteile, mit denen Gerichte Corona-Maßnahmen der Exekutive aufhoben oder eben auch bestätigten. „Der Rechtsstaat funktioniert an dieser Stelle gar nicht schlecht. Ein Abgesang auf den Rechtsstaat, weil Grundrechte beliebig eingeschränkt werden, passt nicht zu den tatsächlichen Ereignissen“, schlussfolgert der Jurist. 

Exekutive weitet über Generalklauseln ihre Macht aus 

Für die Demokratie hingegen sieht Andreas Fisahn durchaus Gefahren: Zwar wurden die Rechte des Bundestages durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr gestärkt: Die Bundesregierung kann nicht mehr ohne Bundestag eine Pandemie feststellen. Der Bundestag kann die pandemische Lage für beendet erklären und damit alle damit verbundenen Maßnahmen beenden. 

Allerdings ermächtigt das Infektionsschutzgesetz die Landesregierungen mit – verfassungsrechtlich mindestens bedenklichen – Generalklauseln zu weitreichenden Maßnahmen, die mit intensiven Grundrechtseingriffen verbunden sind. Dazu gehören etwa Anordnungen von Quarantäne, die allgemeine Untersagung von Veranstaltungen, die Schließung von Gaststätten, Ausgehverbote. Für Andreas Fisahn steht  fest, "dass die Generalklauseln des Infektionsschutzgesetzes […] nicht ausreichen, um dem Demokratieprinzip gerecht zu werden".  Damit setzt sich in der Corona-Krise ein Trend fort, der schon lange zuvor begonnen hat, warnt der Autor: Die Demokratie verliert nahezu unmerklich an Substanz. Dem gilt es entgegenzuwirken –  jenseits von Panikmache.


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