Zusatzinformationen zu den Wahlen beim Ratschlag
1. Abstimmungen und Wahlen
2. Delegiertenschlüssel
zu 1. Entscheidungsverfahren
Es gibt zwei Entscheidungswege: Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren und Mehrheitsabstimmung. Wichtige Entscheidungen werden im Konsens herbeigeführt. Diesem Ziel soll auch Form und Stil der Diskussion entsprechen. Konsens ist, wenn niemand widerspricht, nicht wenn alle zustimmen. Das Attac-Konsensverfahren soll verhindern, dass eine Kultur von Mehrheitsabstimmungen und Übergehen von Minderheiten entsteht. Es soll aber auch eine Selbstblockade verhindern.
Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren
Politische Grundsatzentscheidungen müssen so behandelt werden.
Es wird versucht, bei einem Ratschlag auf Konsens zu diskutieren. Melden mehr als zehn Prozent der Anwesenden einen Dissens mit dem entstandenen Meinungsbild an, wird eine AG gebildet, die die exponierten Konfliktparteien umfassen muss. Diese versucht, eine Konsenslösung zu erarbeiten. Findet diese AG keinen Konsens, kann spätestens beim nächsten Ratschlag mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden abgestimmt werden. Wenn es die Zeit auf dem Ratschlag erlaubt oder wenn die Entscheidung keinen Aufschub duldet, soll die AG zur Findung eines Konsens schon auf dem Ratschlag, bei dem der Dissens auftritt, eingerichtet werden. Sie soll einen Beschlussvorschlag für das Plenum erarbeiten, um noch auf dem gleichen Ratschlag eine Entscheidung zu fällen. Eine Minderheitenposition muss bei der Veröffentlichung der Beschlüsse deutlich werden, wenn die Minderheit dies wünscht.
Mehrheitsentscheidungen
Mehrheitsentscheidungen werden von den Delegierten getroffen, diese wählen auch die Gremienmitglieder. Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten werden unter anderem Fragen der Geschäftsordnung und der Finanzen entschieden sowie der Haushalt beschlossen.
2. Delegiertenschlüssel
Zur Verteilung der Delegiertenstimmen auf dem Ratschlag:
Attac-Gruppen mit bis zu 100 Mitgliedern im Attac-Netzwerk erhalten zwei Delegiertenplätze. Diese sind zu quotieren.
Attac-Gruppen mit 100–200 Mitgliedern im Attac-Netzwerk bekommen vier Delegiertenplätze. Diese sind zu quotieren.
Attac-Gruppen mit mehr als 200 Mitgliedern im Attac-Netzwerk erhalten sechs quotierte Delegiertenplätze. Danach gibt es keine weitere Differenzierung.
Die bundesweit tätigen Mitgliedsorganisationen erhalten jeweils zwei Delegiertenplätze. Diese sind zu quotieren.
Bundesweite Arbeitszusammenhänge erhalten jeweils zwei Delegiertenplätze. Diese sind zu quotieren.