11.09.2010: Beschluss zur Organisation von Ratschlägen
Der Rat ist allein für die Durchführung der beiden Ratschläge verantwortlich.
Falls der Rat die Organisation nicht hinbekommt, fällt der Ratschlag aus.
Um die Organisation zu erleichtern, kann auf auf die frühere angewendete Praxis zurückgegriffen werden, den Ratschlag von 2 ½ Tagen auf 1 ½ Tage zu verkürzen.