UN-Verhandlungen zu Wirtschaft und Menschenrechten
Vom 23. bis 27. Oktober tagt der UN-Menschenrechtsrat in Genf, um ein internationales Abkommen (UN-Treaty) zur Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen zu erarbeiten. Die Sitzungsleitung hat zu dieser dritten Verhandlungsrunde erstmals konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertrags vorgelegt. 15 deutsche Entwicklungs-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen der "Treaty Alliance Deutschland" begrüßen den Text als gute Verhandlungsgrundlage und fordern die Bundesregierung auf, sich konstruktiv an den anstehenden Verhandlungen zu beteiligen. In einem gemeinsamen Positionspapier legen die Organisationen zuvor ihre konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des Abkommens vor.
Menschenrechte vor Profitinteressen!
"In den globalisierten Produktions- und Lieferketten gehören schwerste Menschenrechtsverletzungen zum strukturellen Bestandteil der Profitmaximierung", sagt Roland Süß, Handelsexperte des Attac-Netzwerks. "Profitinteressen haben dadurch Vorrang gegenüber Menschenrechten erhalten. Das muss sich ändern! Menschenrechte müssen dursetzbar werden und endlich Vorrang vor Konzerninteressen haben. Mit dem UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten sollen solche einklagbaren Rechte geschaffen werden. Die Bundesregierung muss ihren Widerstand dagegen endlich aufgeben."
Länder des globalen Südens sind besonders von Investorenklagen betroffen
Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR, ergänzt: "Das neue Abkommen bietet die Chance, die globale Wirtschaftsordnung grundlegend zu verändern. Unternehmen ist es dann nicht mehr möglich, Regierungen vor sich herzutreiben und vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie Konzerne daran hindern wollen, Grundgewässer zu verseuchen, die Luft zu verschmutzen oder die Rechte von Ureinwohnern zu missachten. Zwei Drittel dieser Klagen richten sich heute gegen Länder des Globalen Südens. Menschenrechte hätten endlich Vorrang vor den Interessen von Investoren und transnationalen Konzernen."
Deutsche Unternehmen profitieren weltweit von zu niedrigen Standards
"Deutsche Unternehmen profitieren in ihren weltweiten Geschäften von niedrigen Umweltstandards und sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen, immer wieder kommt es zu Katastrophen wie dem Einsturz der Rana-Plaza Textilfabrik in Bangladesch, bei dem mehr als 1000 Menschen starben", sagt Sarah Lincoln, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt. "Eine Entschädigung bekommen die Betroffenen in der Regel nicht. Das soll der Treaty ändern: Unternehmen sollen verpflichtet werden, in ihren globalen Geschäften die Menschenrechte zu achten und müssen bei Verstößen haften."
Haftung für die gesamte Zulieferkette
Der UN-Menschenrechtsrat hatte im Juni 2014 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um verbindliche Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Geschädigten Klagemöglichkeiten zu eröffnen. Wesentliche Ziele sind die Haftung von Konzernen für ihre komplette Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der Unternehmen, der Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und Investitionsschutzabkommen sowie die Schaffung von Mechanismen zur Einhaltung des Abkommens.
Die "Treaty Alliance Deutschland" unterstützt und begleitet den Verhandlungsprozess. Dem Bündnis gehören bislang folgende Verbände an: Attac Deutschland, Brot für die Welt, BUND, Christliche Initiative Romero, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, FIAN Deutschland, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile- Lateinamerika (FDCL), Forum Fairer Handel, Forum Umwelt und Entwicklung, Global Policy Forum, Medico International, MISEREOR, PowerShift, SÜDWIND und WEED.
Berichte von den Verhandlungen
Die internationale Treaty Alliance wird zeitnah von den Verhandlungen in Genf berichten. Eine deutsche Übersetzung der Berichte erscheint dann auf www.attac.de/genf-treaty-tagung.