Nein zu dieser Reform der Erbschaftssteuer! Schonzeit für große Vermögen beenden!
Schon 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Bewertung von Grund und Boden im Erbschaftssteuerrecht wie schon bei der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt. Es monierte auch, dass Betriebsvermögen sogar noch niedriger bewertet werden und dass die Erben von Betriebsvermögen zusätzlich eine Vielzahl von Vergünstigungen erhalten. Alle Vermögen müssen zu ihrem tatsächlichen Wert bewertet werden, hieß es in dem Urteil von 2007.
Das Gesetz, das daraufhin beschlossen wurde, erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 mit ähnlicher Begründung erneut für verfassungswidrig. "Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar." Auch bezeichnet das Urteil als unverhältnismäßig, dass die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Daneben werden noch einige andere Regelungen problematisiert.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) bis Ende Juni 2016 eine Frist gesetzt. Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils wurde reflexartig das uralte Scheinargument aus der Mottenkiste geholt: eine Besteuerung der Vererbung von Betriebsvermögen bedeute in den meisten Fällen die Betriebsaufgabe.
Tatsächlich haben die Unternehmensverbände in all den Jahren niemals ein einziges Beispiel für diese Behauptung vorlegen können. Ohnehin kommt es darauf an, wie hoch die Besteuerung im Einzelfall tatsächlich aussieht. Außerdem wird ja nicht nur der Betrieb vererbt, sondern auch Häuser, Schmuck usw. Es ist also genug da, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die Diskussion über Familienbetriebe verdeckt zudem, dass das Bundesverfassungsgericht vor allem an den vielfältigen Möglichkeiten Anstoß nimmt, die das Erbschaftssteuerrecht den Großbetrieben zur Steuervermeidung bietet.
Der jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Vorschlag bietet erneut ein gigantisches Schlupfloch für Superreiche. Betriebsvermögen – dazu gehören auch große Aktienpakete – werden von der Erbschaftssteuer fast gar nicht erfasst. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zurecht, dass Schluss damit ist. Doch auch der neue Gesetzentwurf der Regierung erhält sehr weitgehende Privilegien für vererbte Betriebsvermögen: 99 Prozent aller Firmenerben sollen von der Erbschaftssteuer in der Regel befreit bleiben.
Bei dem vorgeschlagenen Freibetrag bei Firmenvermögen von 26 Millionen Euro pro Erbe – dazu kommen 11 Millionen durch Bewertungsabschläge und 3,5 Mio. für Finanzierungsreserven – kann in Zukunft ein Unternehmen von 360 Mio. Euro Wert steuerfrei an drei Erben verteilt werden, wenn die Erbschaft durch drei Schenkungen über 30 Jahre erfolgt – und das ist die übliche Praxis! Bei Familienunternehmen sind es sogar aufgrund weiterer Abschläge Vermögen von bis zu 540 Millionen – sprich eine halbe Milliarde – die steuerfrei auf drei Kinder vererbt werden können.
Fotos von der Unterschriftenübergabe
Aktion am 8. September in Berlin
Während der Vermittlungsausschuss aus Bundesrat und Bundestag das umstrittene Erbschaftssteuergesetz beriet, haben Aktive von Attac, Verdi, dem Netzwerk Steuergerechtigkeit und Campact gestern vor dem Gebäude des Bundesrats 155.000 Unterschriften übergeben und ein drei Meter hohes Steuerschlupfloch aufgebaut. Die tagesschau hat um 20 Uhr berichtet.
Aktuelle Infos auch auf der Seite der "AG Finanzmärkte und Steuern".
Aktion am 11. August in Berlin
Aktion von Attac und Campact vor der Berliner Geschäftsstelle der "Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Unternehmer" (ASU), einer der großen Lobbyverbände für eine Freistellung von Millionenerben von der Erbschaftssteuern.
Attac-Forderungen
Notwendig ist eine umfassende Reform des Erbschaftssteuerrechts. Attac hat dafür weitgehende Forderungen formuliert, um die vollkommen schiefe Vermögensverteilung zu korrigieren.