28.03.2015: Beschluss zu E-Mail-Entscheidungen des Rates
Zur Ergänzung, Präzisierung und Anpassung an die aktuellen technischen Möglichkeiten beschließt der Rat:
- Zur erfolgreichen Durchführung einer Abstimmung auf elektronischem Wege, die für den attac-Rat Gültigkeit hat, wird eine Teilnahme von mindestens einem Drittel der Rats-Stimmberechtigten benötigt. Wird diese Mindestteilnahmezahl verfehlt, so gilt der Antrag als nicht angenommen.
- Wird die Mindestteilnahmezahl erreicht oder überschritten, so gilt der Antrag dann als angenommen, wenn bei Mehrheitsentscheidungen mehr als 50 % der Teilnehmenden sich für den gestellten Antrag aussprechen. Bei Konsensentscheidungen gilt ein Antrag als angenommen, wenn weniger als 10% der abstimmenden Ratsmitglieder (nicht der insgesamt im Rat stimmberechtigten Mitglieder, sondern der tatsächlich abstimmenden Mitglieder) mit Nein stimmen.
- Die Frist von der Versendung des Antrages an die Ratsstimmberechtigten bis zum Ende der Abstimmung beträgt 10 Tage, beginnend mit dem Tag nach Veröffentlichung des Antrages in der Ratsliste.
- Der Betreff des Antragsmails muß folgende Informationen enthalten:
Abstimmung bis zum XX (Datum des 10. Tages): Titel des Antrages - In der Mail ist der komplette Antragstext mit Begründung dem attac-Rat darzulegen.
- Die eigentliche Abstimmung erfolgt in einem der Doodle-Abstimmungtools. Der/die Antragsteller/in legt in einem geeigneten Doodle eine Abstimmung an und versendet den entsprechenden Link in seiner Antragsmail an den attac-Rat. Der/die Antragsteller/in entscheidet selbst, welches Tool genutzt wird. Anbei einige der derzeit als relativ vertrauenswürdig angesehenen Doodle-Tools. Diese Liste ist nicht vollständig:
<link http: dudle.inf.tu-dresden.de>http://dudle.inf.tu-dresden.de
https://terminplaner.dfn.de/
https://www.dfn.de/verein/impressum/
https://terminplaner.dfn.de/datenschutz.php - Um an der Abstimmung teilzunehmen, begibt sich das stimmberechtigte Ratsmitglied über den beigefügten Link auf die Doodle-Seite und gibt sein/ihr Votum unter Angabe seines vollständigen Namens dort ab.
- Es bleibt dem/der Antragsteller/in unbenommen, während der Abstimmungsphase von 10 Tagen einen Zwischenstand zur Abstimmung an die Ratsliste zu senden und auf das baldige Ende der Abstimmung hinzuweisen.
- Nach Ende der Abstimmungsphase sendet der/die Antragsteller/in eine Mail an die Ratsliste, in der das Ergebnis und die Anzahl der Teilnehmer genannt wird. Nach Möglichkeit ist der Anhang eines Bildschirmfotos mit dem letzten Abstimmungsstand beizufügen oder der Link auf dem das Abstimmungsergebnis eingesehen werden kann.
- Arbeitsauftrag an die Rats-VG: Bitte ermittelt die aktuelle Anzahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder und sendet die Anzahl und die sich daraus ergebende Mindestteilnahmezahl an die Rats-Liste.