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Grundsteuer: Profite aus Bodenspekulation abschöpfen, geringe Einkommen entlasten!

Verfassungsgericht eröffnet Chance für gemeinwohlorientierte Reform

 

Attac begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt hat. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter_innen. Bis Ende kommenden Jahres müssen Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung vorlegen.

Mit diesem Urteil hat Karlsruhe die Chance auf eine gemeinwohlorientierte Grundsteuerreform eröffnet. Deren Aufgabe muss es aus Sicht von Attac sein, Profite aus der Bodenspekulation abzuschöpfen, die Finanzen der Kommunen zu stabilisieren, Grund und Boden sowie Naturverbrauch stärker zu besteuern und geringe Einkommen zu entlasten.

Immobilienbesitzer_innen streichen Extraprofite ein

Die immer aufwendigeren Infrastrukturmaßnahmen der Städte und Gemeinden werden von allen Bürger_innen finanziert. Die aus ihnen folgenden Preissteigerungen bei Immobilien kommen jedoch nur einer kleinen Gruppe von Immobilienbesitzer_innen zugute. Die  einfachen Steuerzahler_innen dagegen müssen die Wertsteigerungen, die sich aus den Infrastrukturmaßnahmen ergeben, dann mit einer höheren Miete nochmals bezahlen.

Die Immobilienbesitzer_innen streichen ohne eigenes Zutun hohe Extraprofite durch die Leistung anderer ein, während die Einnahmen der Städte und Gemeinden selbst nur gering steigen und in der Regel den Investitionen auch noch höhere Erhaltungsaufwendungen folgen.

Der Grund dafür, dass die Gewinne aus der Bodenspekulation allein in private Taschen fließen, liegt in der Besteuerung: Die für Gebäude und Grundbesitz bisher fällige Grundsteuer wird nach einem veralteten Messverfahren erhoben. Die Bewertungsgrundlagen wurden in Westdeutschland zuletzt 1964, in Ostdeutschland 1935 erhoben. Eigentlich müsste der Immobilienwert nach der gesetzlichen Vorgabe alle sechs Jahre neu ermittelt werden.

Geringe Steuern für unbebautes Land fördern Bodenspekulation


Randlagen von Großstädten sind zu Luxusvierteln gereift ohne Auswirkung auf die zu entrichtende Grundsteuer. Steuerlich werden sie weiter wie Industriebrachen behandelt. Besonders wenig zahlen Eigentümer_innen von unbebautem Land, das sich dadurch ideal für Bodenspekulation eignet: Sie können in aller Ruhe abwarten, bis die Grundstückspreise nach der Erschließung nach oben schießen.

Reform muss Lebensverhätnisse aller Menschen verbessern

Die Grundsteuer ist mit insgesamt 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle für Städte und Gemeinden – direkt nach der Gewerbesteuer. Anders als diese ist die Grundsteuer nicht vom Wirtschaftsverlauf abhängig. Würde diese Einnahmequelle wegbrechen, wären viele Städte binnen kürzester Frist in akuter Geldnot. Nichtstun ist daher keine Alternative.

Nachdem die Regierungsparteien bei der Reform der Erbschaftsteuer daran gescheitert sind, eine gerechte und soziale Reform umzusetzen, haben sie nun eine neue Chance zu zeigen, dass sie die Lebensverhältnisse aller Menschen verbessern wollen - nicht nur die der Reichen..