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EuGH: Konzernklagerechte unvereinbar mit EU-Recht

Jetzt Sonderklagerechte endgültig begraben und EU-Kommission Verhandlungsmandate entziehen!

Ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte den Anfang vom Ende der rund 200 Investitionsabkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bedeuten, die Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) beinhalten. Nach der Entscheidung des EuGH sind Sonderklagerechte innerhalb der EU unvereinbar mit EU-Recht.

„Die heutige Entscheidung ist erfreulich. Sie markiert den Beginn des Endes der Sonderklagerechte für Konzerne in Europa“, sagt Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Mit dieser Paralleljustiz könnten Konzerne nicht nur Staaten vor eigenen Schiedsgerichten klagen, wenn diese Gesetze beschließen, die ihre Profitmöglichkeiten einschränken. Sie könnten damit auch enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben."

Attac fordert alle EU-Länder auf, nicht nur die EU-internen Investitionsverträge, die ISDS enthalten, zu kündigen. Die Regierungen sollen sich endlich grundsätzlich von diesen Sonderklagerechten für Konzerne verabschieden. Sie sollen daher der EU-Kommission alle entsprechenden Verhandlungsmandate für Abkommen mit Drittstaaten entziehen – darunter etwa EU-Japan oder EU-Mexiko. Attac fordert zudem den Bundestag auf, das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada nicht zu ratifizieren.


Hintergrund:

Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen dem niederländischen Unternehmen Achmea und der Slowakei über die Vereinbarkeit einer ISDS-entscheidung mit den EU-Verträgen. Der Fall entstand im Anschluss an einen Streit über die slowakische Gesundheitsreform zwischen dem niederländischen Investor Achmea und der slowakischen Regierung. Achmea trat 1997 in den slowakischen Versicherungsmarkt ein und expandierte 2006 auf den Krankenversicherungsmarkt. Nach einer Reihe von Reformen im Jahr 2006 auf dem slowakischen Krankenversicherungsmarkt beschloss Achmea, eine Klage vor einem ISDS-Tribunal auf der Grundlage des niederländisch-slowakischen bilateralen Investitionsvertrags (BIT) einzureichen.

Die slowakische Regierung verlor den Fall vor dem Investitionsgericht und das Gericht erließ einen Schiedsspruch in Höhe von rund 25 Millionen Euro gegen die Slowakei, die sich weigerte, die Zahlung zu leisten. Als Achmea beschloss, den Schiedsspruch vor deutschen Gerichten durchzusetzen, fragte der deutsche Bundesgerichtshof den Europäischen Gerichtshof, ob der ISDS-Mechanismus im slowakisch-niederländischen Investitionsabkommen mit den EU-Verträgen vereinbar sei.

Auch die EU-Kommission hat im Jahr 2015 in Verfahren gegen fünf EU-Länder eingeleitet, weil sie ihre Intra-EU-BITs nicht beendet hatten.