EuG-Urteil: Ablehnung der Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA war rechtswidrig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat soeben der Klage hunderter europäischer Organisationen gegen die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA stattgegeben.
"Wir begrüßen das Urteil. Damit wird deutlich, dass die Ablehnung der EBI willkürlich und politisch motiviert war. Die EU-Kommission hat im Bereich der Handelspolitik kein Interesse, einen demokratischen Prozess zu organisieren. Sie hört lieber ausschließlich auf die Interessen von Konzernen", sagt Attac-Handelsexperte Roland Süß. "Mit dem Urteil wird die Kommission zumindest gezwungen, ihre Politik im Hinblick auf künftige Europäische Bürgerinitiativen zu überdenken."
Attac: Handels- und Investitionspolitik demokratisieren
Für Attac ist eine viel weiter gehende Demokratisierung der EU-Handelspolitik dringend nötig. Wir fordern, künftig alle Parlamente – jene der Mitgliedsländer und das EU-Parlament – bereits bei der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten zu beteiligen. Alle Dokumente sind zu veröffentlichen, Verhandlungen müssen von Anfang an transparent sein und unter parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt werden. Fehlentwicklungen müssen bereits während des Verhandlungsprozesses korrigiert werden können. Roland Süß: "Dies würde auch dem immer größer werdenden Einfluss von Konzernen auf die Politik entgegenwirken."
Viele Mandate der derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Abkommen sind geheim, die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Abkommen enthalten oftmals Sonderklagerechte für Konzerne.
Hintergrund
Bereits am 15. Juli 2014 hatte das europäische Bündnis "Stop TTIP" bei der EU-Kommission den Antrag auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative gestellt. Die Initiative forderte, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.
Die Europäische Kommission verweigerte im September 2014 die Zulassung der EBI. Sie berief sich auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen.
Wenige Tage später entschied das Bündnis, die Unterschriftensammlung trotzdem zu starten – als selbstorganisierte EBI. Dabei wurden vom 7. Oktober 2014 bis zum 6. Oktober 2015 3.284.289 Unterschriften gegen TTIP und CETA gesammelt. Das Länder-Quorum, also eine Mindestanzahl von benötigten Stimmen laut EU-Verordnung, wurde in 23 Staaten überschritten.
Am 10. November 2014 reichte das Stop TTIP-Bündnis beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage gegen die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative durch die Europäische Kommission ein. Stop TTIP ist ein Bündnis von über 500 europäischen Organisationen.