CETA nicht verharmlosen – keine Entwarnung beim Investorenschutz
Zwei Tage vor dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa warnt Attac davor, die Gefahren durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zu verharmlosen. "Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet werden", sagt Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Insbesondere beim geplanten Investorenschutz gibt es keinen Anlass für Entwarnung. Der Vertragstext strotzt nur so vor unklaren Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen. Mit CETA würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert. Das ist und bleibt inakzeptabel."
Laut CETA-Text könnten Konzerne vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, wenn sie ihre "legitimen Erwartungen" auf Gewinne geschmälert sehen. Weitere unpräzise Definitionen wie "faire und gerechte Behandlung" oder "legitime öffentliche Interessen" bieten ebenfalls ein weites Feld von Klagemöglichkeiten. Auch die Klausel, die Klagen von Briefkastenfirmen mit kanadischer Adresse verhindern soll, ist weitgehend wirkungslos: Verlangt werden lediglich "substanzielle Geschäftsaktivitäten" in dem beklagten Land. Zudem sieht der CETA-Vertrag keine verbindliche Revisionsmöglichkeit vor. Ein "Komitee für Dienstleistungen und Investitionen" soll nur prüfen, ob ein Berufungsmechanismus als notwendig erachtet wird.
CETA-Gutachter selbst Schlichter an Schiedsgerichten
Dass das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums den Investorenschutz in CETA herunterspielt, ist nicht weiter verwunderlich: Dessen Verfasser, der Völkerrechtler Stephan Schill, fungiert selbst als Schlichter für die internationalen Schiedsgerichte der Weltbank. Die Bundesregierung hatte ihn erst Anfang des Jahres auf die deutsche Liste der Schiedsorganisation der Weltbankgruppe gesetzt. "Da drängt sich – zurückhaltend formuliert – dann doch die Frage auf, wie neutral so ein Gutachten sein kann", stellt Roland Süß fest.
Auch das zweite vom Wirtschaftsministerium veröffentlichte Gutachten zu CETA, demzufolge die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren müssen, bedeutet keine Entwarnung, so lange die EU-Kommission das anders sieht. Denn dass die Kommission nicht davor zurückschreckt, für einen kurzfristigen Erfolg die Demokratie in Europa zu beschädigen, zeigt ihre Weigerung, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zuzulassen.
Widerstand gegen CETA und TTIP wächst
Doch der Widerstand gegen CETA, TTIP und Co. wächst. Anders als Sigmar Gabriel beim SPD-Konvent den Delegierten suggerieren wollte, fordern immer mehr Stimmen aus der Zivilgesellschaft das Aus für die Freihandelsabkommen.
So mobilisiert Attac gemeinsam mit zahlreichen europäischen Nichtregierungsorganisationen für einen EU-weiten Aktionstag am 11. Oktober gegen CETA, TTIP und das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA. Und auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wird trotz des Widerstands der EU-Kommission starten: selbst organisiert von den mehr als 240 Organisationen im internationalen Bündnis "Stop TTIP".
Außerdem wirbt Attac mit der Initiative "Ich bin ein Handelshemmnis!" dafür, Instituionen der Daseinsfürsorge und andere durch den Freihandel gefährdete Einrichtungen im öffentlichen Raum zu markieren und sich selbst mit dem Statement "Ich bin ein Handelshemmnis!" zu fotografieren.