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Aufgeschobene Entscheidung zu CETA verdeutlicht breite gesellschaftliche Ablehnung

Groteske Verdrehung der Interessen hinter CETA / Forderungen nach alternativer Handelspolitik werden lauter / Bundesverfassungsgericht teilt verfassungsrechtliche Einwände gegen CETA

Die am Dienstag aufgeschobene Entscheidung der EU-Handelsminister zum Abschluss des umstrittenen Freihandelsabkommen CETA zeigt erneut, wie groß die gesellschaftliche Ablehnung des EU-Kanada-Abkommens ist und dass die Bedenken keinesfalls ausgeräumt sind. Attac kritisiert scharf den weiteren Versuch die Kritik und den Widerstand gegen CETA im Schnellverfahren beiseite schieben zu wollen, um das Freihandelsabkommen noch auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnen zu können. Stattdessen fordern wir eine alternative Handelspolitik, wie sie im Alternativen Handelsmandat beschrieben wurde.

„Die Behauptung des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel, CETA sei ein Abkommen wie es zivilgesellschaftliche Organisationen schon vor zehn Jahren von der Europäischen Union eingefordert hätten, ist eine groteske Verdrehung der tatsächlichen Interessen, die hinter CETA stehen. Die Aussage Gabriels, dass in dem Abkommen gerade nicht die Wirtschaft ausschließlich im Mittelpunkt stehe, sondern der Schutz der Menschen, der Verbraucher und der Arbeiter, soll bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erwecken, ihre berechtigte Kritik an CETA fände Gehör“, kritisiert Roland Süß, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. „Dieses Abkommen dient auch in seiner jetzigen Form vor allem den Interessen großer Unternehmen und bleibt eine Gefahr für die Demokratie, für Sozial- und Umweltstandards und die öffentliche Daseinsvorsorge und muss daher gestoppt werden“, so Süß.

Dass zivilgesellschaftliche Organisationen aber tatsächlich schon seit Langem eine alternative Handelspolitik fordern, stimmt in Gabriels Aussagen. So erarbeitete Attac damals zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Kriterien einer solchen Politik: Im Zentrum des Alternativen Handelsmandats (Alternative Trade Mandate, kurz ATM) stehen Grundsätze einer demokratisch kontrollierten Handels- und Investitionspolitik, die den Menschen dient und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Zusammengefasst geht es um zwei Kernforderungen: um das Recht von Gesellschaften ihre Lebensverhältnisse selbstbestimmt zu gestalten und die Verwirklichung umfassender Menschenrechte.

Die verfassungsrechtlichen Einwände gegen CETA wurden letzte Woche vom Bundesverfassungsgericht als nicht unbegründet eingestuft und werden in einem Hauptsacheverfahren extra verhandelt. Die vorläufige Anwendung von CETA wurde lediglich unter drei noch einzulösenden Bedingungen bis zum Hauptsacheverfahren akzeptiert:

  1. Die vorläufige Anwendung von CETA darf sich nur auf solche Teile des Abkommens erstrecken, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen.
  2. Der gemischte CETA-Ausschuss darf ohne demokratische Rückbindung keine Beschlüsse nach Art. 30.2 Abs. 2 CETA fassen.
  3. Die vorläufige Anwendung von CETA muss durch die Bundesrepublik Deutschland einseitig widerrufen werden können. Wie dies völkerrechtlich verbindlich gewährleistet werden soll - darüber wurde die Öffentlichkeit allerdings noch nicht informiert.