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Vorschlag der EU-Kommission für einheitliche Unternehmensbesteuerung geht in die richtige Richtung

EU-Richtlinie muss richtig ausgestaltet werden / Mindeststeuersätze notwendig

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine einheitliche Unternehmensbesteuerung vorgelegt. Die offiziell so bezeichnete GKKB-Richtlinie – Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage geht in die richtige Richtung. Um Steuerdumping einen Riegel vorschieben zu können, kommt es aber auf die richtige Ausgestaltung an. Notwendig sind insbesondere verbindliche Mindeststeuersätze in der EU.

Attac engagiert sich seit seiner Gründung gegen den ruinösen Wettstreit zwischen Ländern um die niedrigsten Unternehmenssteuern. Mit der Kampagne "Steuertricks stoppen!" streitet das Netzwerk seit 2013 für eine weltweite Gesamtkonzernsteuer.

Attac-Steuerexperte Karl-Martin Hentschel: "Der Vorschlag der EU-Kommission zeigt, dass der jahrelange Druck aus der Zivilgesellschaft und dem Europäischen Parlament gewirkt hat. Wir fordern, dass der EU-Ministerrat das Thema nun zügig aufgreift und damit die jahrelange Verweigerung dieser Maßnahme beendet. Mit einer richtig konzipierten, EU-weiten Gesamtkonzernsteuer würde der systematischen Gewinnverschiebung und Steuervermeidung von internationalen Konzernen endlich ein Riegel vorgeschoben."

Attac fordert für die Ausgestaltung der GKKB-Richtlinie unter anderem:

  • Die GKKB-Richtlinie muss mit der Einführung von Mindeststeuersätzen verbunden werden, um das Steuerdumping wirksam zu beenden. Diese können nach dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf gestaffelt werden, damit die Situation ärmerer EU-Länder berücksichtigt wird.
  • Die Verrechnung von Verlusten muss wirksam begrenzt werden, damit nicht neue Steuerschlupflöcher entstehen.
  • Die GKKB sollte verpflichtend für alle Konzerne mit mindestens 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr eingeführt werden.
  • Die GKKB sollte die Gewinne weltweit (und nicht nur in Europa) bilanzieren und Gewinnanteile entsprechend den Aktivitäten des Konzerns in den jeweiligen Staaten diesen zur Besteuerung zurechnen.

Hintergrund

Attac streitet seit 2013 mit der Kampagne "Steuertricks stoppen!" für eine Gesamtkonzernsteuer (englisch: Unitary Taxation oder auch Formula Apportionment). Die Gesamtkonzernbesteuerung ist ein altes Konzept, dessen Einführung auch von vielen Experten und anderen NGOs seit Jahrzehnten gefordert wird. Danach sollen die Gewinne eines Konzerns weltweit (oder bei der GKKB in der EU) in einer einheitlichen Bilanz zusammengefasst werden. Diese Gewinne werden dann entsprechend den Aktivitäten (Umsätze, Investitionen, Beschäftigtenzahl, Personalkosten) auf die Länder aufgeteilt und dort nach nationalen Steuersätzen besteuert.

Die Einführung einer Gesamtkonzernsteuer in der EU wurde erstmals 2001 vom Europäischen Parlament vorgeschlagen. 2011 hat die Kommission endlich eine erste GKKB-Richtlinie vorgelegt. Seitdem ist nichts passiert. Anfang 2016 hat das EP zum wiederholten Male den Ministerrat aufgefordert, die Richtlinie zu verabschieden. Dieser Beschluss erfolgte mit mehr als drei Viertel der Abgeordneten, also auch der konservativen Fraktion der EVP. Nur die Liberalen und die Nationalisten stimmten dagegen.

Deutschland hat bisher die Richtlinie abgelehnt. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht zwar ein einheitliche Bilanz vor (GKB), aber nicht die Konsolidierung – also die Zuordnung der Gewinne. Diese ist aber das Kernstück der Gesamtkonzernsteuer, da sie die Gewinnverschiebung unmöglich macht.