"PanamaPapers" unterstreichen dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung
Die Panama Papers unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung. Das macht das Netzwerk Steuergerechtigkeit deutlich, dem auch Attac angehört.
Die Bundesregierung hat sich bis 2017 zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU verpflichtet. Darin hat sie auch die Einrichtung von Registern über die wahren, sprich die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer von beispielsweise Briefkastenfirmen versprochen. Während jedoch Justiz- und Wirtschaftsministerium inzwischen den öffentlichen Zugang zum neuen Register fordern, wirft das Finanzministerium sein Gewicht weiterhin gegen die Veröffentlichung der Identitäten der wahren Eigentümer von Firmen in die Waagschale. Damit droht Finanzminister Wolfgang Schäuble genau jene Transparenz auch ausländischer Briefkastenfirmen zu verhindern, die er vorgibt, im Rahmen der PanamaPapers willkommen zu heißen. "Es passt nicht zusammen, einerseits die öffentlichen Daten der PanamaPapers über Staatssekretär Michael Meister zu begrüßen, gleichzeitig aber die Veröffentlichung der Eigentümer von Firmen im Inland abzulehnen", kommentiert Lisa Großmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Vielmehr möchte das Finanzministerium den Zugriff zu dem Register auf Ermittlungsbehörden und Banken beschränken und nur bei sogenanntem berechtigtem Interesse auch Dritten partiellen Einblick gewähren. So ein eingeschränkter Zugriff verursacht unnötig viel neue Bürokratie und hohe Verwaltungskosten. Weil diese Vorgabe "schwer zu kontrollieren, schwer umzusetzen und kostspielig" sei, beschloss jüngst das niederländische Finanzministerium, die Registerdaten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Damit schloss es sich Großbritannien an, das ebenfalls ein öffentliches Register einführen wird. "Die öffentlichen Register haben das Potential eine Transparenzwirkung weit über die EU hinaus bis in notorische Schattenfinanzzentren hinein zu entfalten, weil sie auch alle
Briefkastenfirmen betreffen würde, die sich in Handelsregistern als Aktionäre eintragen lassen möchten. Sperrt sich das Finanzministerium weiterhin gegen die Veröffentlichung der Daten, drohen aufwändige Einzelfallprüfungen und juristische Auseinandersetzungen über die Interpretation des berechtigten Interesses, was die Transparenzwirkung zunichte zu machen würde", so Markus Meinzer.
Anders als seine Kabinettskollegen sprach sich Finanzminister Schäuble am 4. April über seinen Sprecher jedoch nicht für die Öffentlichkeit der Register aus. Stattdessen ließ er eine neue eigene Initiative ankündigen, die das Finanzministerium bis Mitte April vorstellen möchte. "Wer sich beinahe drei Jahre nach den OffshoreLeaks und angesichts der PanamaPapers noch immer Zeit für einen eigenen Vorschlag nehmen will, während er gleichzeitig den vorliegenden Transparenzvorstoß seiner Kabinettskollegen torpediert, muss sich den Vorwurf der Hinhaltetaktik und Heuchelei gefallen lassen", erläutert Lisa Großmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Dabei ist es nicht nötig, auf die internationale Gemeinschaft zu warten und erst dann zu handeln, wenn auch der letzte Schattenfinanzplatz mit Reformen einverstanden ist. Deutschland könnte das Prinzip der Offenlegung der wahren wirtschaftlichen Berechtigten auch einseitig umsetzen und Rechtsgeschäfte mit intransparenten Firmen für nichtig erklären: "Die Offenlegung der wahren Eigentümer sollte sich nicht auf das neue Firmenregister beschränken, sondern auch im Grundbuch und bei öffentlicher Auftragsvergabe als längst überfälliges Prinzip eingeführt werden. Auch Betriebsausgaben an diese Firmen dürfen nicht länger steuermindernd geltend gemacht werden dürfen. Damit könnte Deutschland einem guten Teil des Schadens, der von diesen Firmen ausgeht, vorbeugend entgegenwirken." erklärt Markus Meinzer, Autor des Buches "Steueroase Deutschland".