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Einladung zur Pressekonferenz

Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgende Presseeinladung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins zu einer Pressekonferenz am Donnerstag in Hamburg.

Thema der PK werden die Polizeiübergriffe und Versammlungsverbote während der G20-Proteste in Hamburg sein. Als exemplarische Einzelfälle vorgestellt werden u.a. die Auseinandersetzungen um die Protestcamps in Altona und Entenwerder, ein gewaltsamer Polizeieinsatz gegen friedlich Demonstrierende am 7. Juli 2017 (http://t1p.de/PM-Klage-Polizeigewalt)sowie die Verbote von drei Attac-Aktionen am selben Tag.


Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

 



  •     Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr
  •     Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstraße, Hamburg

             Einladende: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)


Demonstrant_innen verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrant_innen rechtswidrig waren.

Der G20-Gipfel war kein „Festival der Demokratie“, wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt wurde.

Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20-Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrant_innen. Die geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig missachtet.

Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das „antikapitalistische Camp“ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten Form stattfinden.

Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 7. Juli 2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/Ackermannstraße/Ekhofstraße. Gegen friedliche Versammlungsteilnehmer_innen wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden geschlagen und getreten und erheblich verletzt.

Betroffene und deren anwaltliche Vertreter_innen werden auf einer Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten.



Für Rückfragen:

* Camp Entenwerder / Rechtsanwalt Martin Klingner: Kontaktdaten auf Nachfrage in der Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, presse@attac.de

* Camp Altona / Rechtsanwältin Ulrike Donat: Kontaktdaten auf Nachfrage in der Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, presse@attac.de

* Polizeieinsatz 7.7.2017 / Rechtsanwalt Dieter Magsam, Kontaktdaten auf Nachfrage in der Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, presse@attac.de

* Versammlungsverbote 7.7.2017 / Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Kontaktdaten auf Nachfrage in der Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, presse@attac.de