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Gesundheitsminister*innenkonferenz 2023

Proteste in Friedrichshafen

Anlässlich der diesjährigen Gesundheitsminister*innenkonferenz, in deren Rahmen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erstmals die geplante Krankenhausreform öffentlich vorstellt, haben wir gemeinsam mit dem Bündnis Klinikrettung vor dem Tagungsort in Friedrichshafen am Bodensee protestiert.

Gesundheitsminister Lauterbach hat eine stark abgeschwächte Krankenhausreform in den letzten Monaten mit den Bundesländern ausgehandelt. Sein Ministerium bestätigt zudem die befürchtete Schließung von rund 20 Prozent aller Kliniken sowie deren Degradierung zu bloßen ambulanten Gesundheitszentren.

    Hintergrund

    Hier gibt es mehr Infos dazu wie Fallpauschalen (DRGs) wirken und welche Rolle sie für die Ökonomisierung der Kliniken spielen.

    Fallpauschalen bleiben bestehen

    Die geplante Reform wird den Missständen in den Kliniken nicht gerecht und kann auch den enormen ökonomischen Druck durch die 2003 eingeführten DRG-Fallpauschalen bei der Krankenhausfinanzierung nicht abmildern. Erlöse steigen, wenn Patient*innen standardisiert durchgeschleust und lukrative Behandlungen zur Gewinnmaximierung erfolgen anstelle einer bedürfnisorientierten und individuellen Behandlung. Die drängenden Probleme in den Krankenhäusern bleiben also zukünftig weiter bestehen.

    Die Fallpauschalen sollen lediglich um einen sogenannten Vorhalteanteil von 20 bis 40 Prozent gekürzt werden. Dies entspricht aber nicht den tatsächlichen Vorhaltekosten der Krankenhäuser, sondern es werden willkürlich geschätzte Pauschalen ausbezahlt, deren Verwendung nicht einmal zweckgebunden ist. In diesem System, in dem Gewinne das oberste Betriebsziel geworden sind, ist es sogar zugelassen, dass die ausgezahlten Vorhaltepauschalen als Dividende an Aktionär*innen ausgeschüttet werden.

    Attac fordert eine bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung

    Attac kämpft für Kliniken, die ihrer Aufgabe als Einrichtungen der Daseinsvorsorge gewissenhaft nachkommen können – keine weiteren Schließungen von notwendigen Krankenhäusern aus vorgeschobenen betriebswirtschaftlichen Gründen!

    Um das zu erreichen,

    • muss Gewinnerzielung durch den Betrieb von Kliniken verboten werden
    • muss eine verbindliche Krankenhausplanung festlegen, wo welche Krankenhäuser mit welchem Behandlungsauftrag benötigt werden
    • müssen alle Kosten, die durch den Betrieb dieser Krankenhäuser entstehen, durch die Krankenkassen bezahlt werden – dazu gehören ausdrücklich die Tarifgehälter aller Personalgruppen
    • muss die wirtschaftliche und sparsame Betriebsführung jederzeit überprüfbar sein